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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Basel |
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Wappen |
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Das Wappen der Stadt Basel sowie des Halbkantons Basel-Stadt ist ein nach links (heraldisch rechts) gerichteter schwarzer Krummstab auf weissem Feld, Baselstab genannt. Drei Querbalken unterbrechen diesen Stab, der nach unten breiter wird und in drei [mehr...] |
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Geographie : Lage |
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Die im äussersten Nordwesten gelegene und gleichzeitig drittgrösste Stadt der Schweiz, liegt zu beiden Seiten des Rheins. Dieser macht zwischen den Vorhöhen des Schwarzwaldes und des Schweizer Jura eine 90°-Biegung, die man Rheinknie nennt. An dieser [mehr...] |
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Kunst und Kultur |
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Basel geniesst den Ruf, eine Stadt der Musik und der Museen zu sein. Paul Sacher gründete bereits in den 1930er Jahren die Schola Cantorum Basiliensis, was zum Zentrum der Erforschung und Pflege alter Musik wurde. Das Angebot an Konzerten ist überaus [mehr...] |
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Kunst und Kultur : Architektur |
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Für besondere Verdienste um den Ortsbildschutz erhielt Basel vom Schweizer Heimatschutz im Jahre 1996 den Wakkerpreis.
Auf dem Münsterberg erhebt sich das 1019 von den Stiftern Kaiser Heinrich II. und Kaiserin Kunigunde geweihte Basler Münster [mehr...] |
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Schweiz
Gesundheitswesen
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig der Nationalität durch das Krankenversicherungsgesetz obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt.
Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
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